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Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten ... Außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten:

Was ist ein Schiedsgutachten? 

Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt, z. B. ob die Schornsteinversottung bereits bei Übergabe/Kauf des Hauses vorhanden war. Die Parteien erhalten eine verbindliche Klärung ihrer bei Vertragsdurchführung entstandenen Streitfrage und vermeiden den Gang zu Gericht. Wird später dennoch ein Gericht angerufen, ist dieses an die im Schiedsgutachten getroffene Tatsachenfeststellung außer bei grober Unrichtigkeit gebunden.  
Im Gegensatz zum Schiedsgericht, das über einen entstandenen Rechtsstreit an Stelle eines staatlichen Gerichts entscheidet, stellt der Schiedsgutachter nur Umstände fest, ohne über die sich daraus ergebenden Verpflichtungen der Parteien zu befinden und Rechtsfolgen zu treffen.

Wie läuft eine Beauftragung eines Schiedsgutachters ab? 

Die Parteien können bei Vertragschluss eine sog. Schiedsgutachtenabrede treffen, indem sie vereinbaren, dass für den Fall der Entstehung von Meinungsverschiedenheiten bei der Durchführung ihres Vertrages ein für beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten zur Entscheidung des streitigen Sachverhalts eingeholt werden soll. Sie können auch erst im Streitfall die Einschaltung eines Schiedsgutachters vereinbaren.  
Die Parteien einigen sich auf einen von einer neutralen Stelle benannten Schiedsgutachter, teilen ihm den zu beurteilenden Untersuchungsgegenstand mit und beauftragen ihn gemeinschaftlich mit der Erstellung des Schiedsgutachtens.

Was kostet ein Schiedsgutachten? 

Der Schiedsgutachter kann mit den Parteien die Höhe der Vergütung in der Regel frei vereinbaren. Eine staatliche Gebührenordnung für Schiedsgutachter gibt es nicht. Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz findet keine Anwendung. Soweit allerdings staatliche Gebührenordnungen auch für Privatgutachten geltende Bestimmungen vorsehen, gelten diese auch für Schiedsgutachten. Ein Beispiel hierfür ist die Wertermittlung von Grundstücken nach § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.  
Wenn zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, tragen sie die Kosten je zur Hälfte.

Wie lange dauert die Erstellung eines Schiedsgutachtens? 

Dies hängt von dem Umfang des zu beurteilenden Sachverhalts ab.  

 

Thomas Kuntke · Von der HWK Dresden ö.b.u.v. Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk. | Jüdenbergstraße 7 · D- 01662 Meißen | info@sv-kuntke.de | Tel.: +49(0)35 21. 73 52 95 · Fax: 73 52 82