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Privatgutachten

Das Privatgutachten ... Vor dem Schaden klug sein:

Was ist ein Privatgutachten? 

Privatgutachten sind fachliche Gutachten, die in der Regel außerhalb eines Rechtsstreits vom Kunden oder aber der Gegenseite (z. B. dem Bauunternehmer, Schornsteinbauer) in Auftrag gegeben werden. Dabei muss es sich noch nicht um strittige Situationen handeln.  
Gelegentlich lässt auch eine der Parteien während des laufenden Rechtsstreits ein derartiges Gutachten anfertigen.

Auch bei der Erstellung von Privatgutachten bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger dem Eid verpflichtet.

Privatgutachten werden beauftragt, z. B.: 

  • für die Beweissicherung von Sachverhalten, wie z. B. bei Konkursen,
  • für die Ursachenermittlung von Bauschäden, wie Durchfeuchtung, Risse,
  • für die Feststellung von Sanierungsvorschlägen und deren Kosten,
  • für die Feststellung der Qualität bei Abnahmen,
  • für die Feststellung von Mängeln.


Was kostet ein Privatgutachten?  

Der Gutachter kann die Höhe der Vergütung grundsätzlich frei vereinbaren. Eine staatliche Gebührenordnung für Privatgutachten gibt es nicht. Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz findet keine Anwendung.  
Die Kosten für Privatgutachten bewegen sich in meinem Fachgebiet (Schornsteinfegerhandwerk) im Regelfall zwischen ca. 500,-- und 2.000,-- EUR. Selten höher.

 

Thomas Kuntke · Von der HWK Dresden ö.b.u.v. Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk. | Jüdenbergstraße 7 · D- 01662 Meißen | info@sv-kuntke.de | Tel.: +49(0)35 21. 73 52 95 · Fax: 73 52 82