Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist eine in Deutschland gesetzlich geregelte und geschützte besondere Qualifikation für Sachverständige. Sie wird von hierfür zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts – beispielsweise Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern – erteilt und setzt den Nachweis einer besonderen Sachkunde, persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit voraus.
Zweck der öffentlichen Bestellung ist es, Gerichten, Behörden, Unternehmen und der Öffentlichkeit besonders qualifizierte und vertrauenswürdige Sachverständige für bestimmte Fachgebiete zur Verfügung zu stellen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind aufgrund ihrer besonderen Stellung verpflichtet, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Der Tätigkeitsbereich eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beschränkt sich dabei nicht ausschließlich auf die Erstattung von Gutachten. Je nach Bestellungsgebiet und Umfang der Bestellung können auch weitere Sachverständigenleistungen zum Aufgabenbereich gehören, beispielsweise fachliche Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, die Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche Tätigkeiten.
Die Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“ ist gesetzlich geschützt und darf nicht von beliebigen Sachverständigen geführt werden. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können sich zudem durch die von der bestellenden Körperschaft ausgestellte Bestellungsurkunde und den Sachverständigenausweis legitimieren. Zur Kennzeichnung ihrer Sachverständigentätigkeit führen sie darüber hinaus den Sachverständigen-Rundstempel der bestellenden Körperschaft.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bietet damit eine besondere Orientierungshilfe bei der Auswahl eines Sachverständigen und steht für eine nachgewiesene besondere Sachkunde, persönliche Eignung sowie die Verpflichtung zu einer unabhängigen und unparteiischen Sachverständigentätigkeit.
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