Wer eine handwerkliche Leistung für nicht vertragsgerecht hält, hat die Möglichkeit, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen:
– über die Qualität und
– unter bestimmten Bedingungen über die Angemessenheit des Preises handwerklicher Leistungen .
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung gewährleistet, dass der Sachverständige ein bestimmtes Bestellungsverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, überdurchschnittliche Fachkenntnis und die Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste.
Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als ein
von der Handwerkskammer Dresden öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv)
Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk
führe ich wie folgt aus:
:: Privatgutachten
:: Schiedsgutachten
:: Gerichtsgutachten
Zu meinem Fachgebiet (Schornsteinfegerhandwerk) zählen folgende Bereiche:
:: Brandschutz und Brandursachen (Feuerungsanlagen),
:: Bauschäden an Schornsteinen und anderen Abgasanlagen,
:: Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik und
:: Immissionen (Luftschadstoffe aus Feuerungsanlagen)
Seit dem Jahr 2000 bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gerichte, Behörden, private Auftraggeber und Firmen tätig. ( Referenzen )
Darüber hinaus stehe ich Ihnen für folgende Leistungen zur Verfügung:
:: Beratung und Hilfe bei der Wahl der Abgasanlage
:: Feuerungstechnische Berechnung Abgasanlage (Querschnittsberechnung Schornstein)
:: Beratung zu Fragen der Heizungskonzeption
:: Beratung zur Wahl des Heizsystems und des Energieträgers, Systemanalysen
:: Beratung zur Wahl und zum Einbau von Zusatzfeuerstätten (z. B. Kaminofen)
:: Überprüfung / Berechnung der Verbrennungsluftversorgung und Durchführung des 4 Pa-Testes
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