Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist die in Deutschland öffentlich-rechtlich und gesetzlich geschützte Zuerkennung für besonders qualifizierte und vertrauenswürdige Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft.
Sie hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und anderen Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“. Die bestellende Körperschaft – z. B. Handwerkskammer – hat dem Sachverständigen einen Rundstempel verliehen und einen Sachverständigenausweis sowie eine Bestellungsurkunde ausgestellt.
♦ ♦ ♦
Analyse :: Bewertung :: Objektivität
Gutachen, Beratung, Konzepte & Berechnungen
♦ ♦ ♦